Tätigkeitsbereiche für Privatpersonen

 

Sie umfassen die rechtliche Beratung und Begleitung bei:  

 

  • Beratung bei der Nachfolgeplanung,Testamentsgestaltung
  • Übernahme von Betreuungen
  • Unterstützung bei der Gestaltung und Formulierung von Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten
  • Beratung rund um Zustiftungen, Spenden, Sponsoring, zweckgebundene und freie Zuwendungen
  • Stiftungs-, Vereinsgründung und Verwaltung (Errichtung, vermögens- und vertragsrelevante Fragestellungen, Vertragsabschlüsse, Gestaltung von Satzungen, Geschäftsordnungen)
  • Führung von Stiftungen und Vereinen (rechtliche Vorgaben, Gremienbesetzung und Gremienarbeit)
  • Zweckverwirklichung (Entwicklung, Ausschreibung, Projektauswahl, Projektvereinbarungen, Förderrichtlinien, Gutachten, Prüfung von Verwendungsnachweisen)
  • Vermögensplanung und Beratung (Klärung der rechtlichen Fragen der Vermögensanlage, Erstellung der Anlagerichtlinien, „Beauty Contest“ und Auswahl Vermögensverwalter)
  • Vorbereitung und Abschluss von Kooperationsverträgen
  • Kommunikation (Kontakt, Korrespondenz Stiftungsaufsicht, Finanzamt, Amtsgericht)
  • Übernahme von Treuhandfunktionen für Mandanten, für die die Gründung einer eigenen Stiftung (noch) nicht in Betracht kommt, die aber trotzdem mit ihrem Vermögen eigene gemeinnützige Zwecke verfolgen wollen.
  • Nachlassabwicklung

 

 

 

©  Rechtsanwältin Dr. Barbara Wagner Holzhofstr. 1a, 81667 München

Kanzlei für gesellschaftliches Engagement

Tel. +49 (0) 89 489 15 85      Fax +49 (0) 89 614 660 90      info@anwaltskanzlei-drwagner.de

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